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   BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20   

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BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20 (https://dejure.org/2023,21867)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2023 - 2 BvR 917/20 (https://dejure.org/2023,21867)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 2 BvR 917/20 (https://dejure.org/2023,21867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung monatlicher Telefongespräche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, Art 30 Abs 2 S 1 StVollzG BY
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung der Möglichkeit von Telefonaten im Strafvollzug sowie zu den Grenzen einer Überwachung solcher Telefonate durch die JVA - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund Änderungen von Gesetzeslage und Vollzugspraxis sowie ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Gewährung von monatlichen Telefongesprächen des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten und in der Strafvollzugsanstalt inhaftierten Beschwerdeführers mit seiner Mutter; Rüge signifikant ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung der Möglichkeit von Telefonaten im Strafvollzug sowie zu den Grenzen einer Überwachung solcher Telefonate durch die JVA - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund Änderungen von Gesetzeslage und Vollzugspraxis sowie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Gewährung von monatlichen Telefongesprächen des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten und in der Strafvollzugsanstalt inhaftierten Beschwerdeführers mit seiner Mutter; Rüge signifikant ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung der Möglichkeit von Telefonaten im Strafvollzug sowie zu den Grenzen einer Überwachung solcher Telefonate durch die JVA - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund Änderungen von Gesetzeslage und Vollzugspraxis sowie ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).

    Hat sich wie hier das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

    Ein bloßes Kosteninteresse kann für die Fortdauer des Rechtsschutzbedürfnisses nicht ausreichend sein (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 75, 318 ).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Hat sich wie hier das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

    c) Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte besteht nicht deshalb fort, weil ansonsten die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Hat sich wie hier das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

    c) Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte besteht nicht deshalb fort, weil ansonsten die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ).

  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Die Fachgerichte hätten dementsprechend zu prüfen gehabt, ob im auf den Beschwerdeführer bezogenen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, der eine Gefährdung des Behandlungszwecks oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen (vgl. BverfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 12; sowie vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23).

    So stellt es einen erheblichen Eingriff in dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn inhaftierte Personen verdachtsunabhängig ausschließlich überwachte Telefongespräche führen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23; siehe auch Fährmann, Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug, 2019, S. 235).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    a) Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; stRspr).

    Hat sich wie hier das mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgte Begehren erledigt, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt; ferner besteht das Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 99, 129 ).

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Die Fachgerichte hätten dementsprechend zu prüfen gehabt, ob im auf den Beschwerdeführer bezogenen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, der eine Gefährdung des Behandlungszwecks oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte, vorliegen (vgl. BverfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93 -, juris, Rn. 12; sowie vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23).

    So stellt es einen erheblichen Eingriff in dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn inhaftierte Personen verdachtsunabhängig ausschließlich überwachte Telefongespräche führen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2022 - 2 BvR 1139/22 -, Rn. 23; siehe auch Fährmann, Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug, 2019, S. 235).

  • BayObLG, 10.12.2020 - 203 StObWs 462/20

    Überwachung der Telefongespräche des Strafgefangenen aus Behandlungsgründen;

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    In diesem Fall hätten sich die Fachgerichte damit auseinandersetzen müssen, dass bereits die einfachrechtliche Landesregelung des Art. 35 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 30 Abs. 2 Satz 1 BayStVollzG eine Überwachung von Telefongesprächen nur vorsieht, soweit dies im Einzelfall aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt notwendig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 203 StObWs 462/20 -, juris, Rn. 6; Arloth, in: BeckOK Strafvollzugsrecht Bayern, Art. 35 BayStVollzG Rn. 3 ; Dessecker/Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, 9. Kap. D, Rn. 15).

    Allein der Umstand, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung einer Norm, welche die akustische Überwachung eines Gesprächs eines Gefangenen zulässt, grundsätzlich nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (vgl. zu § 119 Abs. 3 StPO; BVerfGE 35, 5 ; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 203 StObWs 462/20 -, juris, Rn. 8 f.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    c) Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte besteht nicht deshalb fort, weil ansonsten die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 97, 298 ; 119, 309 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Es sei auch verfassungsrechtlich zulässig, Gesichtspunkte des personellen Aufwands für die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit zu berücksichtigen (unter Bezugnahme auf BVerfGE 98, 169 ).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21

    Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
    Für das nicht mehr geltende Recht besteht regelmäßig kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2010 - 1 BvR 2380/09 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 2018 - 1 BvR 2674/17 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 390/21 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 21.08.2018 - 1 BvR 2674/17

    Keine Vorlageverpflichtung für außer Kraft getretene Vorschriften

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2380/09

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Änderung der Rechtslage

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • EGMR, 17.01.2017 - 21575/08

    Internetsperre für Häftling: Litauen verurteilt

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

  • EGMR, 19.01.2016 - 17429/10

    KALDA v. ESTONIA

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 11.02.1984 - 2 BvR 1608/83

    Anspruch des Gefangenen auf Telefongespräche

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Aus dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG vom 8.1.1985 BVerfGE 68, 384/388 f.; vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/414; vom 27.7.2023 - 2 BvR 917/20 - juris Rn. 22) als auch der Verfassungsgerichtshof den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde abgeleitet.
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